ZEIT für die Schule
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Der DigitalPakt Schule ist eigentlich eine gute Idee: Der Bund stellt Förder­mittel zur Verfügung, um die längst überfällige Digitalisierung von Schulen voran­zubringen. Während der Pandemie ist das Förder­volumen von ursprünglich 5 Milliarden Euro auf inzwischen 6,5 Milliarden Euro angewachsen. Eine stattliche Summe, mit der sich einiges machen ließe. Doch der Konjunktiv verrät auch gleich das größte Problem: Die Mittel werden einfach nicht abgerufen.

Zweimal im Jahr veröffentlicht das Bundes­bildungs­ministerium Zahlen zum Mittel­abfluss. Bei der letzten Erhebung Ende 2021 waren nicht einmal 20 Prozent des Geldes aus dem DigitalPakt Schule tatsächlich bei den Schulen angekommen. Fast vollständig ausgegeben sind lediglich die Mittel aus dem 1,5 Milliarden starken Sofort­aus­stattungs­programm, das in der Pandemie auf das ursprüngliche Basispaket aufgesattelt wurde. Mit dem Sofort­aus­stattungs­programm konnten die Schulen Leihgeräte für Lehrkräfte und Schüler:innen anschaffen. Die Abflüsse aus dem 5-Milliarden-Euro-Basis­paket aber stocken. Dabei benötigen die Schulen das Geld dringend. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz?

Zu langsam, zu bürokratisch, zu kompliziert

Wenn man Schulen, Schulträger oder Kommunen fragt, ist die Antwort fast einhellig: Zu kompliziert und zu bürokratisch seien die Verfahren für den Abruf der Mittel. Und zu langsam seien die Bewilligung von Förder­maßnahmen und der Mittel­abfluss. Aber das soll sich nun ändern, versicherte jedenfalls Bundes­bildungs­ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) schon im Januar dieses Jahres: „Komplizierte Anträge etwa sind kontraproduktiv, besser wäre ein knappes Standard­verfahren“, sagte sie gegenüber dem „Handelsblatt“.

Diese Forderung steht im Einklang mit dem Koalitions­vertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung. Auch dort ist von Beschleunigung und Ent­büro­kratisierung die Rede – und vor allem davon, den DigitalPakt zu verstetigen: „Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet“, heißt es in der Vereinbarung.

Die Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler sind auch mit Blick auf die Digitalisierung sehr ungleich.

Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht, Uni Hildesheim

Aber wie muss nach­ge­steuert werden, damit der DigitalPakt 2.0 effektiver ist? Zu diesem Thema hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Studie in Auftrag gegeben, die die Umsetzung des bisherigen DigitalPakts Schule untersucht hat. Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel „Umsetzung des Digital­pakts 2022“ sind ernüchternd: Ein Monitoring fehle, die Abstimmungs­prozesse zwischen den Verwaltungs­ebenen seien teilweise intransparent, und es gebe keinen ausreichenden IT-Support. Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozial- und Bildungsrecht an der Universität Hildesheim und am Wissen­schafts­zentrum Berlin für Sozial­forschung, hat die Studie geleitet. Und fest­ge­stellt, dass die Probleme bei der Umsetzung des DigitalPakts dazu führen, dass die Mittel nicht immer bedarfs­gerecht verteilt wurden, mit der Folge, dass „die Lern­bedingungen für die Schülerinnen und Schüler auch mit Blick auf die Digitalisierung sehr ungleich sind“.

Schulen in kritischer Lage profitieren weniger vom DigitalPakt

Der Wissenschaftler hat mit seinem Team in sieben Bundes­ländern untersucht, wie der DigitalPakt Schule umgesetzt wird und wie die verschiedenen Steuerungs­ebenen – von der einzelnen Schule über den Schulträger bis zu Land und Bund – zusammen­arbeiten. Dabei hat das Studien­team große Unterschiede festgestellt. Ob die Digitalisierung an einer Schule vorankomme oder nicht, hänge vor allem von der Finanz­lage der jeweiligen Kommune ab und davon, ob es an einer Schule digital­affine Lehrkräfte gebe.

Wenn die Mittel aus dem DigitalPakt 2.0 verteilt werden, müssen diese insbesondere an die bisher benachteiligten Schulen fließen

Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandmitglied

In der Konsequenz sind Schulen in kritischer Lage oft schlechter gestellt, so das Ergebnis der Studie. Die GEW fordert daher ein Umdenken, wenn der DigitalPakt Schule nun weitergeführt wird. „Wenn die Mittel aus dem DigitalPakt 2.0 verteilt werden, müssen diese insbesondere an die bisher benach­teiligten Schulen fließen“, unterstreicht GEW-Vorstandsmitglied Anja Bensinger-Stolze bei der Vorstellung der Studie. Damit das gelingt, müssten stärker als bisher die sozialen Kriterien und die finanzielle Situation der jeweiligen Kommune berück­sichtigt werden, anstatt die Mittel nach dem Gieß­kannen­prinzip zu verteilen.

Auch nach mehr als drei Jahren ist der DigitalPakt nicht evaluiert

Außerdem müsse der jeweilige digitale Entwicklungs­stand einer Schule berücksichtigt werden. Schulen, die schon vor der Einführung des DigitalPakts ihre digitale Entwicklung vorangetrieben hätten, profitierten von den Mitteln ungleich stärker und seien viel eher in der Lage, auf sie zurück­zu­greifen, als Schulen, die noch am Anfang ihres Digitali­sierungs­prozesses stünden. „Die Forschung hat gezeigt, dass eine gezielte Förderung gerade von digitalen ,Nachzügler‘-Schulen dringend erforderlich ist“, so Michael Wrase.

Daher empfiehlt er, die Schulen nicht nur mit entsprechenden Geräten auszustatten, sondern sie vor allem in ihren digitalen Schul­entwicklungs­prozessen zu stärken und zu begleiten. „Der Entwicklung und (Weiter-)Vermittlung von Kompetenzen zur Medien­nutzung im Unterricht und Schul­alltag sollten hierbei eine zentrale Bedeutung zukommen“, fordert er. Konkret meint er damit die Erarbeitung nachhaltiger Digitalkonzepte und entsprechende Fort­bildungen.

Und noch einen Punkt mahnt die Studie an: Ursprünglich hatten sich Bund und Länder dazu verpflichtet, jährlich einen zusammen­fassenden Fort­schritts­bericht mit allen gesammelten Informationen zu veröffentlichen. Einen Bericht zum Mittel­abfluss gibt es zwar regel­mäßig, eine wissen­schaftliche Evaluation aber fehlt bis heute.

  • Der DigitalPakt Schule hat eine Laufzeit von 2019 bis 2024. Er soll bis 2030 verlängert werden.
  • Die Fördersumme beträgt inzwischen 6,5 Milliarden Euro.
  • Förderfähig ist die digitale Infra­struktur von Schulen. Dazu gehören Netz­anbindung, Serverlösungen, WLAN, digitale Endgeräte, Smartboards und IT-Support.