ZEIT für die Schule
Gerechte Verteilung
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Der sogenannte Königsteiner Schlüssel steht bei der Verteilung von Bundes­geldern im Bildungs­bereich schon lange in der Kritik. Der Grund: Die Mittel werden auf dieser Berechnungs­grund­lage nicht bedarfs­gerecht verteilt. Im Auftrag der Bildungs­gewerkschaft GEW haben Wissen­schaftler:innen haben im Herbst ein Gutachten vorgestellt und zeigen darin eine Alternative zum Königsteiner Schlüssel auf. Ziel ist es, die Gelder so zu verteilen, dass sie da ankommen, wo sie gebraucht werden. Das Deutsche Schulportal zeigt, auf welchen Indikatoren dieser alternative Verteilungs­schlüssel aufbaut und welche Länder davon profitieren würden.

„Wer hat, dem wird gegeben“: Wenn Bundesgelder im Bildungs­bereich verteilt werden, lässt sich dieser Matthäus-Effekt immer wieder beobachten. Eine Ursache ist der Königsteiner Schlüssel, also jene Berechnungs­grund­lage, nach der finanzielle Mittel im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarungen verteilt werden. Der Königsteiner Schlüssel berechnet sich zu zwei Teilen nach dem Steuer­auf­kommen und zu einem Teil nach der Bevölkerungs­zahl im jeweiligen Bundes­land. Daraus folgt, dass finanz­stärkere Länder mehr von den Zuwendungen profitieren als ärmere Länder – und damit verstärkt sich auch die Bildungs­ungleichheit.

„Der Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg ist in Deutschland immer noch sehr groß, daher müssen wir einen Weg finden, Ungleiches ungleich zu behandeln“, sagt die GEW-Vorsitzende Maike Finnern. Deshalb hat die Bildungs­gewerkschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorgestellt wurde.

Königsteiner Schlüssel

  • Der Königsteiner Schlüssel regelt, wie die Länder bei gemeinsamen Finanzierungen beteiligt und wie Bundes­gelder auf die Länder verteilt werden.
  • Der Anteil richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steuer­auf­kommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungs­zahl in einem Bundesland. Auf dieser Grundlage wird der Königsteiner Schlüssel jedes Jahr neu vom Büro der Gemeinsamen Wissen­schafts­konferenz berechnet.
  • Ursprünglich wurde der Königsteiner Schlüssel für die Berechnung der Länder­anteile bei Zuschüssen für außer­universitäre wissenschaftliche Forschungs­einrichtungen wie die Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) oder die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft eingeführt. Heute geht die Anwendung weit über den Forschungs­bereich hinaus. So dient er auch als Berechnungs­grund­lage für gemeinsame Bildungsvausgaben oder bei der Verteilung von Geflüchteten.
  • Der Name geht auf den Ort Königstein im Taunus zurück, wo die west­deutschen Länder 1949 die Vereinbarung zum Königsteiner Schlüssel getroffen hatten.

Königsteiner Schlüssel berücksichtigt keine sozialen Faktoren

Wissenschaftler:innen um den Erziehungs­wissenschaftler Detlef Fickermann zeigen darin anhand von vier Beispielen, zu welchen Ungerechtigkeiten die Verteilung von Geldern im Bildungs­bereich nach dem Königsteiner Schlüssel führen kann. Und sie entwickeln ein alternatives Berechnungs­modell, den „Multiplen Benachteiligungs­index“ (MBI), der auch den Aufbau der Bevölkerung und sozio­ökonomische Aspekte berücksichtigt. Diese Berechnungs­grundlage bezieht sich nicht wie der Königsteiner Schlüssel nur auf zwei, sondern auf vier Dimensionen: Wirtschafts- und Finanzkraft, soziale Bedürftigkeit, Bildungs­stand und Bevölkerung. Innerhalb dieser vier Bereiche gibt es wiederum mehrere Faktoren, die in den Index einfließen.

Im Vergleich zum Königsteiner Schlüssel würden sich bei dieser Berechnungs­grund­lage deutliche Verschiebungen bei der Verteilung von Bundes­geldern ergeben. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Thüringen bekämen demnach weniger Geld. Länder wie Bremen, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland profitierten hingegen. Für die anderen Länder würde sich kaum etwas ändern.

Dass auch einige ostdeutsche Länder bei diesem Verteilungs­schlüssel schlechter gestellt wären, ist zunächst überraschend. Tatsächlich aber sind Brandenburg, Sachsen und Thüringen zwar deutlich benachteiligt bei der Wirtschafts- und Finanzkraft, allerdings gibt es in diesen Ländern viel weniger Jugendliche mit Migrations­hinter­grund. Überdies ist der Bildungs­stand der Bevölkerung insgesamt höher. Beide Faktoren haben erhebliche Auswirkungen auf die Situation an den Schulen.

Der Multiple Benachteiligungs­index (MBI)

MBI Multipler Benachteiligungsindex
© GEW
  • Die Faktoren werden unterschiedlich gewichtet und gewertet. Hohe Werte in der Dimension Finanz- und Wirtschafts­kraft wirken sich negativ auf den MBI aus, weil sie für die Länder eine Besserstellung bedeuten.
  • Der MBI eines Landes ergibt sich aus der Summe der dimensions­spezifischen Werte geteilt durch vier, also die Anzahl der Dimensionen.

Pandemie hat Bildungsungerechtigkeit weiter vergrößert

Ziel der neuen Berechnungsgrundlage ist es, die spezifischen Gegebenheiten der Länder stärker zu berücksichtigen. Allein die Unterschiede zwischen Stadt- und Flächen­ländern könne ein rein formales System wie der Königsteiner Schlüssel nicht abbilden, sagt Detlef Fickermann. Der MBI hingegen ermögliche es, die Verteilung der Mittel viel genauer an bestimmte Ziel­gruppen anzupassen. Außerdem sei er flexibel handhabbar. So könnten bei Bedarf die einzelnen Faktoren zum Beispiel zur Bevölkerung oder zur sozialen Bedürftigkeit noch spezifischer definiert werden, wenn sich zum Beispiel ein Förder­programm nur auf eine bestimmte Schulstufe bezieht.

Wie wichtig eine Neuverteilung der Mittel ist, zeigte sich während der Corona­pandemie. Die Bildungsschere hat sich in dieser Zeit noch weiter geöffnet. Und die Förder­programme konnten hier nicht ausreichend gegensteuern – auch wegen der wenig bedarfs­gerechten Verteilung der Mittel. Das Gutachten zeigt das an zwei Beispielen. Demnach standen beim Sofort­aus­stattungs­programm für digitale Endgeräte in Bayern den 6- bis 18-Jährigen jeweils 910 Euro zur Verfügung, in Bremen nur 228 Euro. Im Mittel waren es 428 Euro. Beim Corona-Aufholprogramm lag der Durch­schnitts­wert pro Kind bei 119 Euro, er differierte zwischen den Ländern aber um 25 Euro.

Wie werden die Mittel beim neuen Start­chancen-Programm verteilt?

Insbesondere mit Blick auf das jetzt vereinbarte Startchancen-Programm, mit dem 4.000 besonders benachteiligte Schulen in Deutschland unterstützt werden sollen, scheint eine neue Berechnungs­grund­lage notwendig. Bundes­bildungs­ministerin Bettina Stark-Watzinger sagte im August im Interview mit dem Deutschen Schulportal: „Mit dem Corona-Aufholprogramm haben wir nicht immer diejenigen erreicht, die wir erreichen wollten, und das darf mit dem Startchancen-Programm nicht passieren.“

Dass das von der GEW beauftragte Gutachten im Herbst veröffentlicht wurde, ist daher auch kein Zufall, denn bis zum 30. September 2022 sollte für das Startchancen-Programm eigentlich ein konkretes Konzept vorgelegt werden. Der Fahrplan ist allerdings weiterhin unklar. Und auch, ob dabei tatsächlich über einen neuen Verteilungsschlüssel diskutiert wird, ist noch völlig offen.

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