ZEIT für die Schule
Artikel, Unterrichtseinheit
Für welche Fächer ist die Unterrichtseinheit geeignet?
Medienkunde, Politik/Gemeinschaftskunde

Führend war wieder das Segment Kleidung (10 Milliarden Euro), gefolgt von Unterhaltungselektronik (7,6 Milliarden Euro) und Büchern (3,6 Milliarden Euro). Der Händler Amazon dominiert auch in Deutschland den Markt (Rekordumsatz 2015: 10,6 Milliarden Euro), mit einigem Abstand gefolgt von Zalando (2,9 Milliarden Euro) und Otto (2,5 Milliarden Euro). Doch es gibt auch etliche Kleinanbieter.

In vielen Fällen läuft alles glatt, aber E-Commerce zieht auch Kriminelle magisch an. 2015 wurden in Deutschland laut Bundeskriminalamt (BKA) wieder knapp eine Viertelmillion Straftaten – meist Betrugsdelikte – mit dem „Tatmittel Internet“ registriert. Die häufigsten Abzockarten:

Abo-Fallen

Hierbei handelt es sich um Internetdienste, die sich als Gratisdienste tarnen, aber im Nachhinein als kostenpflichtig herausstellen. Die Täter bieten meist Datenbanken zu Themen von allgemeinem Interesse an (Songtexte, Wissenstests, SMS-Versand, Warenproben, Downloads). Verlangt wird „nur“ die Eingabe von Namen und Adresse sowie ein Haken bei „Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu“. In diesen ist jedoch vermerkt, dass man bei Inanspruchnahme ein Abonnement über einen gewissen Zeitraum abschließt. Die Rechnungsbeträge werden teils von Inkassounternehmen eingetrieben.

Wie schützen?

Man sollte die AGB, denen man zustimmt, tatsächlich genau lesen. Überhaupt ist Misstrauen angesagt, wenn nach einer solchen Zustimmung oder nach persönlichen Daten gefragt wird. In Deutschland müssen Bezahlinhalte inzwischen mit einem deutlich erkennbaren Button gekennzeichnet sein, und bei einem Abonnement müssen auf der Internetseite Preis und Mindestlaufzeit genannt werden. Für Angebote auf ausländischen Servern gilt dies jedoch nicht. Wenn man reingefallen ist: Forderungen, die nicht im Verhältnis zur Leistung stehen, nicht erfüllen, auch nicht bei Drohungen durch ein Inkassobüro. Gegen unberechtigte Forderungen kann Widerspruch eingelegt werden. Musterbriefe findet man bei den Verbraucherzentralen. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands beendet die Auseinandersetzung meist sehr schnell. Für Jugend­liche ist ein Vertragsabschluss übrigens nur wirksam, wenn er vom Taschengeld gezahlt werden kann oder die Eltern zugestimmt haben. Ansonsten erlischt er automatisch.

Fake-Shops

Auf den ersten Blick sind Fake-Shops nicht von anderen Web-Shops zu unterscheiden. Produktfotos und Beschreibungen sind schließlich in der Regel von diesen geklaut. Die echten Anbieter werden jedoch meist deutlich unterboten. Wer in einem Fake-Shop einkauft, erhält aber entweder gar keine oder minderwertige Ware. Oft wird der Geschädigte mit angeblichen Lieferschwierigkeiten hingehalten, damit er die Zahlung innerhalb der erlaubten Frist nicht rückgängig macht. Auch bewusst irreführende Beschreibungen sind anzutreffen, besonders bei Online-Auktionen: So kann sich zum Beispiel das Angebot „iPhone 6 – Original Verpackung: 99 Euro“ auf die leere Verpackung beziehen. Manchmal werden zudem Rechnungen für nicht bestellte Waren verschickt, denen anwaltliche Mahnungen folgen.

Wie schützen?

Niemals gleich zuschlagen: Vergleichen Sie Produkt und Preis bei mehreren Händlern. Wenn ein Angebot allzu deutlich abweicht, sollte man misstrauisch werden. Geben Sie den Namen des Händlers in eine Suchmaschine ein, denn auf Betrüger sind oft schon andere Nutzer hereingefallen. Bei Verdacht ist auch ein Anruf bei der Verbraucherzentrale sinnvoll. Vor dem Kauf sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und abspeichern, auch sämtliche Hinweise, die blass und klein am Seitenende stehen. Ausländische Kontonummern und Adressen (im Impressum) sollten stutzig machen. Rechnungen für nicht bestellte Waren müssen nicht bezahlt werden. Legen Sie per Einschreiben Widerspruch ein. Wenn Sie schon gezahlt haben, ist bei Lastschriftverfahren noch einige Tage lang ein Widerruf möglich, bei Onlineüberweisungen in der Regel aber nicht. Wer „auf Rechnung“ bestellt, ist hier im Vorteil. Werden solche Zahlungsmöglichkeiten gar nicht erst angeboten, sollte man den Shop besser meiden. Spezielle Browsererweiterungen (zum Beispiel Web of Trust) schützen vor vielen Fake-Shops. Auch die Wirtschaft hat reagiert. Die „Initiative D21“ empfiehlt die folgenden Gütesiegel:

Phishing und Identitätsdiebstahl

„Phishing“ ist ein Kunstwort aus „password“ und „fishing“.Diese Betrugsform ist vor allem beim Onlinebanking verbreitet. Rund 51 Prozent der erwachsenen Bundesbürger haben laut Eurostat im Jahr 2015 ihre Überweisungen von zu Hause aus getätigt. Das Entwenden von Zugangsdaten zu einem E-Mail-, Kunden- oder Bankkonto oder zu einem Netzwerkprofil nennt man „Identitätsdiebstahl“, weil es Betrügern so leicht möglich ist, unter falscher Identität Straftaten zu begehen, einzukaufen oder Konten leer zu räumen. Die meisten Zugangsdaten werden zwar bei Netzwerken direkt abgegriffen, aber im Banking-Bereich ist Phishing verbreitet. Das BKA registriert inzwischen jährlich um die 7000 Fälle (ein starker Anstieg). Häufig kommen die Trojaner per E-Mail ins Haus. Auch der Nachbau ganzer Bankportale kommt vor. Diese sind selbst für Fachleute schwer zu erkennen. Die Banken bieten moderate Sicherheitsvorkehrungen wie das PIN/TAN-Verfahren an (meist in Form von Mobile TAN oder iTAN), bei dem jeder Vorgang mit einer Nummer bestätigt werden muss. Allerdings gilt dies nicht bei Lastschriftverfahren oder dem Einsatz der Kreditkarte. Die Datenentwender sind nicht unbedingt die Kontoknacker. Es gibt einen großen Schwarzmarkt, auf dem beispielsweise Kreditkartennummern inklusive Name und Sicherheitscode in Hunderterpacks verkauft werden.

Wie schützen?

Absoluten Schutz gibt es nicht. Aber es empfiehlt sich, auf verschlüsselte Kommunikation zu achten: Die Web-adresse einer Bankseite muss mit „https“ beginnen; ein Schlüssel wird angezeigt. Viele Banken bieten ein Zertifikat an, das die Echtheit des Bank-Webportals garantiert. Von öffentlich zugänglichen Internetzugängen (in Cafés, Bibliotheken, der Bahn) sollte man besser kein Onlinebanking betreiben. Vertrauen Sie keiner Bank-E-Mail und niemals einer entsprechenden Ansprache in Sozialen Netzwerken. Keine Bank will von Ihnen jemals PINs, TANs, das Passwort oder andere Daten zu Überprüfungszwecken wissen. Es ist am sichersten, die Adresse der Bank manuell ins Browserfenster einzugeben beziehungsweise die eigene Favoritenliste zu nutzen, weil jeder Link zu einer Phishing-Seite führen kann. Die Passwörter sollten möglichst komplex sein (inklusive Sonderzeichen, Groß- und Kleinschreibung, Ziffern). Mit der Bank lässt sich ein begrenztes Wochenlimit – und damit ein Maximalschaden – vereinbaren. Bei Zweifeln sofort die Banking-Tätigkeit stoppen und im Notfall das Konto telefonisch sperren lassen (zentraler Sperr-Notruf 116 116).

Scheingewinne

Auch diese schlichte Form der Abzocke existiert noch: eine E-Mail, die einen astronomischen Gewinn verspricht. Oft geht es auch um Jobs, bei denen man angeblich zehntausend Euro mit Nichtstun verdient. Manchmal soll ein kleiner Geldbetrag überwiesen werden, manchmal nur ein Anhang (mit Schadsoftware) geöffnet werden.

Wie schützen?

Niemand wird Ihnen Geld schenken. Wo immer dieser Eindruck erweckt wird, ist mit Sicherheit Betrug im Spiel. Die entsprechenden Mails also niemals weiterschicken oder gar einen Link anklicken, sondern sofort löschen. Auch Bettel-Mails, die an Ihr Mitleid appellieren, sollten Sie am besten einfach ignorieren.

Arbeitsanregungen

Hausaufgaben- und Projektvorschläge

Gruppenaufgabe: Ein Erklärvideo zu Internetrisiken erstellen „Internetrisiken – und wie man sich schützt“: Entwickeln Sie in Gruppenarbeit ein 2- bis 3-minütiges Video im Papierlegeformat, das anschaulich und leicht verständlich eine der Gefahren des Internets darlegt und erklärt, wie man sich dagegen schützen kann.

  • Formulieren Sie hierfür einen Erklärungstext. Personalisieren Sie das Thema (Methode des Storytellings)
  • Brechen Sie die Inhalte auf das Wesentliche herunter.
  • Skizzieren Sie zu dem Text ein Storyboard mit Ablaufplan, und zeichnen Sie die dafür notwendigen Symbole.
  • Filmen Sie die Vorführung z. B. mit einer Handykamera.
  • Präsentieren Sie Ihre Erklärvideos im Plenum, und halten Sie eine Feedback-Runde ab.

Linktipps: Videos im Papierlegeformat