Rente und Altersvorsorge werden gerade viel diskutiert, und das Thema betrifft auch junge Menschen direkt: Wie viel sie künftig in die Rentenkasse einzahlen, wann sie in Rente gehen können und wie gut sie im Alter abgesichert sind, wird gerade neu verhandelt. Hinzu kommt die Frage, ob und wie man privat vorsorgen sollte.
1. Rentenalter an Lebenserwartung koppeln
Bisher gilt: Wer 1964 oder später geboren wurde, geht mit 67 Jahren in Rente. Die Kommission schlägt nun vor, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln: Steigt sie, soll auch der Renteneintritt schrittweise nach hinten verschoben werden. Nach aktuellen Prognosen würde das Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen.
Ist es gerecht, dass junge Menschen heute voraussichtlich länger arbeiten müssen als ihre Eltern?
Quentin Gärtner: Ja, das ist gerecht und logisch. Wenn wir länger leben, müssen wir auch länger arbeiten. Sonst gerät das Verhältnis von Arbeitszeit und Rentenzeit aus dem Gleichgewicht – und das führt zu Finanzierungsproblemen. Mit dem 2:1-Modell, das die Kommission vorschlägt, kann das Rentensystem langfristig finanzierbar bleiben: Von jedem zusätzlichen Jahr Lebenserwartung entfallen acht Monate auf die Arbeitszeit und vier auf den Ruhestand.
Marlene Haupt: 1960 bezogen Menschen im Durchschnitt knapp zehn Jahre Rente, heute sind es wegen der gestiegenen Lebenserwartung gut 20 Jahre. Grundsätzlich erscheint es fair, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln: Wer länger lebt, arbeitet länger, genießt aber auch einen längeren Ruhestand. Wirklich gerecht wird das Modell aber erst, wenn Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, gezielt abgesichert sind.
2. Verpflichtende Kapitalrente
Die Kommission schlägt eine sogenannte Kapitalrente vor: Beschäftigte und Arbeitgeber sollen jeweils ein Prozent des Bruttolohns – also des Lohns vor Steuern und Abgaben – auf ein persönliches Konto einzahlen. Dieses Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und soll die gesetzliche Rente ergänzen. Die Teilnahme wäre für Beschäftigte verpflichtend.
Ist es richtig, junge Menschen zur Kapitalrente zu verpflichten, oder sollte die Teilnahme freiwillig sein?
Gärtner: Eine Verpflichtung ist sinnvoll, damit alle jungen Menschen am Kapitalmarkt teilhaben können – nicht nur diejenigen, die ohnehin schon privilegiert sind. Das Geld könnte auch über Fonds in junge Unternehmen und damit in die Zukunft Deutschlands investiert werden.
Haupt: Die Kapitalrente sollte verpflichtend sein, denn freiwillige Vorsorge erreicht häufig nicht die Menschen mit wenig Geld, Finanzwissen oder Zeit. Entscheidend ist aber die Umsetzung: Es braucht einen günstigen Standardfonds, der das Geld auf viele Unternehmen verteilt, und dazu wenige, streng geprüfte private Alternativen sowie klare Regeln. Das größte Risiko bei der Kapitalrente sind nicht Kursschwankungen, sondern hohe Kosten und komplizierte Produkte.
3. Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors
Grundsätzlich steigen die Renten im gleichen Maß wie die Löhne. Ab 2031 sollen sie laut Vorschlag der Kommission jedoch langsamer steigen, wenn mehr Menschen Rente beziehen als einzahlen. Ermöglicht werden soll das durch die Wiedereinführung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors.
Entlastet der Nachhaltigkeitsfaktor wirklich die junge Generation?
Gärtner: Ja, denn Beschäftigte sollen nicht immer höhere Rentenbeiträge zahlen müssen, während die Renten kräftig steigen. Im Juli 2026 stiegen die Renten um mehr als vier Prozent – stärker als die Inflation. Gleichzeitig sollen die Rentenbeiträge in den 2030er Jahren auf über 21 Prozent steigen. Es wäre nicht fair, das der jungen Generation aufzubürden.
Haupt: Der Nachhaltigkeitsfaktor verteilt die Lasten gerechter zwischen den Generationen: Nicht allein jüngere Menschen tragen die steigenden Kosten – über höhere Beiträge und Steuern –, sondern auch Rentnerinnen und Rentner, deren Renten langsamer steigen. Das ist sachgerecht, solange Menschen mit niedrigen Renten gezielt geschützt werden.
Quentin Gärtner war von 2020 bis 2022 Generalsekretär der Bundes-schülerkonferenz. Heute studiert er Molekulare Biotechnologie und bringt im September ein Buch heraus, in dem er über die Sorgen und politischen Herausforderungen der Gen Z schreibt. Gärtner setzt sich als Grünen-Mitglied auch politisch für die Interessen junger Menschen ein.
Prof. Dr. Marlene Haupt ist Professorin für Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik an der Hochschule München. Sie forscht und lehrt zu Alterssicherung, Rentenpolitik und sozialer Sicherung. In der Rentendebatte beschäftigt sie sich besonders damit, wie das System langfristig finanzierbar bleibt und Menschen mit niedrigen Einkommen geschützt werden.
4. Frühstart-Rente
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht (Stand September 2026). Sie plant, für Kinder ab sechs Jahren monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzuzahlen – bis zum 18. Geburtstag.
Reicht dieses staatliche Startkapital, um jungen Menschen einen echten Einstieg in die Altersvorsorge zu ermöglichen?
Gärtner: Das Geld ist ein guter Anfang, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zunächst profitiert der Jahrgang 2020. Die Frühstart-Rente sollte schnell auf alle Kinder ausgeweitet werden, die beim Start bereits älter als sechs sind – wie es im Koalitionsvertrag steht. Nur dann unterstützt sie wirklich eine ganze Generation.
Haupt: Zehn Euro im Monat sind ein Startsignal, keine fertige Altersvorsorge. Bis zum 18. Geburtstag zahlt der Staat 1.440 Euro ein. Wenn das Geld sehr lange angelegt bleibt, kann daraus deutlich mehr werden: in unserer Modellrechnung – mit einer angenommenen Jahresrendite von sechs Prozent – wären es bis zum 67. Geburtstag rund 36.000 Euro. Garantiert ist das nicht. Entscheidend ist, was danach passiert: automatisch, langfristig und kostengünstig weitersparen. Dafür braucht es regelmäßige Einzahlungen, Finanzbildung und einen breit gestreuten, günstigen Standardfonds.
5. Abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann heute in der Regel bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne Abzüge. Für viele heißt das: mit 65 statt mit 67 Jahren in Rente zu gehen. Besonders profitieren davon Menschen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind. Die Rentenkommission will diese Regel abschaffen. In der Regierungskoalition ist das jedoch umstritten.
Wer 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt hat, soll früher in Rente gehen. Ist das fair für alle Beteiligten?
Gärtner: Nein, die abschlagsfreie Frührente sollte abgeschafft werden. Wer früh anfängt zu arbeiten, erwirbt durch die zusätzlichen Beitragsjahre ohnehin höhere Rentenansprüche als jemand, der später ins Berufsleben startet und gleich viel verdient. Deshalb braucht es keine abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren.
Haupt: Ich finde die Abschaffung richtig. Denn 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht automatisch, dass jemand besonders belastet war. Bisher profitieren vor allem Männer mit durchgehenden Erwerbsbiografien und Menschen, die lange gesund bleiben. Die Kosten tragen dagegen alle Versicherten. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 67 arbeiten kann, braucht stattdessen gezielte und verlässliche Unterstützung.